Verordnung über die Anwendung der Gebühr für die Bewirtschaftung der Hausabfälle

Die Verordnung legt die Regeln zur Berechnung und Einhebung der Müllgebühren in der Gemeinde Altrei fest.

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

13.01.2026

Beschreibung

Diese Verordnung regelt die Einhebung der Gebühr für die Sammlung, den Transport und die Entsorgung von Hausabfällen im Gemeindegebiet. Gebührenpflichtig ist jede Nutzung von privaten oder gewerblichen Räumlichkeiten, aus denen Abfälle anfallen können. Zur Zahlung verpflichtet sind die Eigentümer, Besitzer oder Inhaber der betreffenden Liegenschaften bzw. deren Nutzer.

Datei

Kontakt

Steueramt

RATHAUSPLATZ 1, 39040 Altrei+39 0471 882021info@altrei.eu

Dateiformat

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Lizenz

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

13.01.2026

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Zuletzt aktualisiert: 13.01.2026, 12:23 Uhr

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