Benutzung von Gebäuden, Einrichtungen und Anlagen der Schulen für außerschulische Tätigkeiten

Turnhalle

Vereine, Organisationen und Privatpersonen können ihr Ansuchen um Benutzungsgenehmigung für Tätigkeiten, die während der Sommermonate in den Räumlichkeiten der Grundschule stattfinden, bis spätestens 30. April 2024 einreichen. 

Für Tätigkeiten, die während des nächsten Schuljahres stattfinden, müssen die Gesuche hingegen innerhalb 15. Juni 2024 eingereicht werden.

Die Antragsformulare sind auf der Homepage des Deutschsprachigen Grundschulsprengels (www.gsp-auer.it) veröffentlicht.

Mitteilung_an_Gemeinden_Benutzung_Räumlichkeiten.pdf (0.18 MB)


19.03.2024

DEU